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Sie sind hier: Allgemeine Geschäftsbedingungen 07. Februar 2012

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma "Immobilien Kontor Mertel" mit Sitz in 15517 Fürstenwalde Rauener Kirchweg 27 befasst sich regional und bundesweit mit der Vermittlung und dem Nachweis von Verträgen im Immobilienbereich.

Sie wird dabei von ihren Außendienstmitarbeitern und freier Mitarbeiter vertreten. Der Firma liegen vorbehaltlich anderer Vereinbarungen nachfolgende AGB zugrunde.

§ 1 Maklerprovision

Kommt es aufgrund der Tätigkeit der Firma zum Abschluss eines Kaufvertrages, hat die Firma gegen Käufer und Verkäufer jeweils Anspruch auf Zahlung der ortsüblichen Provision. Gleiches gilt bei Miet und Pachtverträgen.

Die geschuldete Provision ist bei Kaufpreisen, wie folgt:

Kaufpreisbis 9.999,00 Euro15 v.H zuzügl. 19 % Mwst
Kaufpreisvon 10.000,00 Euro bis 29.999,00 Euro10 v.H zuzügl. 19 % Mwst
Kaufpreisvon 30.000,00 Euro bis 59.999,00 Euro8 v.H zuzügl. 19 % Mwst
Kaufpreisab 60.000,00 Euro6 v.H zuzügl. 19 % Mwst

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises der Firma der gewollte oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Maklerprovision ist mit Wirksamkeit dieses Vertrages zur Zahlung fällig. Andere Provisionssätze und Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.

Die Firma ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

§ 2 Vertraulichkeit

Alle Angebote sind streng vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Auftraggebers Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, verspricht der Auftraggeber die Zahlung der vollen unter § 1 vereinbarten Provision.

§ 3 Haftung

Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Im Übrigen ist die Haftung der Firma gleich aus welchem Rechtsgrund auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Kaufleuten haftet die Firma auch nicht für grobes Verschulden eines Erfüllungsgehilfen.

Der Haftungsausschluss greift nicht ein, wenn die Firma, oder ein Vertreter, oder Erfüllungsgehilfe der Firma, wesentliche Vertragspflichten verletzt haben. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.

§ 4 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 15517 Fürstenwalde, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.


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